Advanced Admin AGB

Diese Advanced Admin Vereinbarung wird zwischen CLOUDPILOTS Software & Consulting GMBH, einem Unternehmen mit Sitz im Mediapark 5, 50670 Köln, Deutschland, und der diesen Bedingungen zustimmenden Rechtspersönlichkeit ("Kunde") getroffen. Diese Vereinbarung tritt mit der Annahme des Angebotes in Kraft.

Advanced Admin AGB

Diese Advanced Admin Vereinbarung wird zwischen CLOUDPILOTS Software & Consulting GMBH, einem Unternehmen mit Sitz im Mediapark 5, 50670 Köln, Deutschland, und der diesen Bedingungen zustimmenden Rechtspersönlichkeit ("Kunde") getroffen. Diese Vereinbarung tritt mit der Annahme des Angebotes in Kraft. Wenn Sie im Namen Ihres Arbeitgebers oder einer anderen Rechtspersönlichkeit zustimmen, bestätigen Sie mit der Unterzeichnung des Angebots, dass 

(i) Sie über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, Ihren Arbeitgeber oder die betreffende Rechtspersönlichkeit an diese Nutzungsbedingungen zu binden, 

(ii) dass Sie diese Vereinbarung gelesen haben und verstehen und 

(iii) dass Sie dieser Vereinbarung im Namen der Partei zustimmen, die Sie vertreten. 

Sollten Sie rechtlich nicht befugt sein, eine bindende Verpflichtung für Ihren Arbeitgeber oder die betreffende Rechtspersönlichkeit einzugehen, unterzeichnen Sie das Angebot nicht. 

Diese Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf die Dienste sowie die Nutzung der gemäß dem anwendbaren Bestellformular bestellten Dienste durch den Kunden.

1. Dienste.

1.1 Einrichtungen und Datenübertragung. In allen Einrichtungen, die zum Speichern und Verarbeiten von Kundendaten verwendet werden, werden angemessene Sicherheitsstandards eingehalten, die nicht weniger Schutz bieten als die Sicherheitsstandards in Einrichtungen, in denen Cloudpilots Software & Consulting GmbH seine eigenen Informationen ähnlichen Typs speichert und verarbeitet.

1.2 Keine Anzeigen. Ungeachtet anderer Bedingungen in dieser Vereinbarung verarbeitet CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH keine Kundendaten zu Werbezwecken und liefert in den Diensten keine Anzeigen aus.

1.3 Neue Funktionen oder Dienste. CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH kann von Zeit zu Zeit neue Anwendungen, Funktionen oder Funktionalitäten für die Dienste verfügbar machen, deren Nutzung von der Zustimmung des Kunden zu weiteren Bestimmungen abhängig sein kann.

1.4 Änderungen.

(a) Änderungen an Diensten. CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH kann von Zeit zu Zeit wirtschaftlich angemessene Änderungen an den Diensten vornehmen. Sollte CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH eine erhebliche Änderung an den Hauptdiensten vornehmen, informiert Cloudpilots Software & Consulting GmbH den Kunden entweder per E-Mail an die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse oder mit einer Benachrichtigung über die Admin-Konsole.

(b) Beendigung der Dienste. Gemäß Abschnitt 1.4(c) kann CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH jederzeit aus beliebigen Gründen und ohne Verpflichtungen gegenüber dem Kunden Dienste ganz oder teilweise einstellen.

(c) Einstellungsrichtlinien. CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH benachrichtigt den Kunden, falls eine signifikante Einstellung geplant ist. CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH unternimmt wirtschaftlich angemessene Bemühungen, um die Hauptdienste im Anschluss an diese Benachrichtigung mindestens ein Jahr lang ohne signifikante Einstellung bereitzustellen, es sei denn (nach bestem und vernünftigem Ermessen von CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH), (a) es ist gesetzlich oder gemäß der Vereinbarung etwas anderes vorgeschrieben (einschließlich der Fälle, in denen eine Änderung des anwendbaren Rechts oder der Vereinbarung erfolgt) oder (b) es entstünde dadurch ein Sicherheitsrisiko oder ein erheblicher wirtschaftlicher oder technischer Aufwand. Das sind die "Einstellungsrichtlinien".

1.5 G-Suite. Die Nutzung von Advanced Admin setzt die eine gültige G-Suite Lizenz voraus. Der Kunde schließt die Geschäftsbedingungen für die Nutzung der G-Suite Dienste direkt mit Google und erklärt sich damit einverstanden, dass Mängelhaftungsansprüche, die Google Produkte und Serviceleistungen betreffen, grundsätzlich nur gegen Google geltend gemacht werden können. Eine aktuelle Liste der Google Cloud Platform Dienste ist hier einzusehen: https://cloud.google.com/products/

2. Verpflichtungen des Kunden.

2.1 Compliance. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Nutzung der Dienste durch ihn und seine Endnutzer in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung sowie mit den Richtlinien für die faire Nutzung erfolgt.

2.2 Kundenseitige Verwaltung der Dienste. Der Kunde kann über die Admin-Konsole einen oder mehrere Administratoren angeben, die zum Zugriff auf die Administratorkonten und zur Verwaltung der Endnutzerkonten berechtigt sind. Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Wahrung der Vertraulichkeit von Passwort und Adminkonto/Adminkonten, (b) die Festlegung derjenigen Personen, die zum Zugriff auf das Adminkonto/die Adminkonten berechtigt sind, und (c) das Sicherstellen, dass bei allen Aktivitäten, die in Verbindung mit dem Adminkonto/die Adminkonten erfolgen, die Vereinbarung eingehalten wird. Der Kunde stimmt zu, dass CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH keine Verantwortung für die interne Verwaltung oder Administration der Dienste für den Kunden übernimmt und dass CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH nur als Dienstleister fungiert.

2.3 Administratorzugriff; Einwilligung der Endnutzer.

(a) Administratorzugriff. Super-Administratoren können auf alle Endnutzerkonten des Kunden sowie auf die den Endnutzern in den Endnutzerkonten zur Verfügung stehenden Daten zugreifen und diese überwachen, verwenden, ändern, zurückhalten oder offenlegen.

(b) Advanced Admin beinhaltet die 3 Nutzerkategorien Administrator, Manager und User

(c) Administrator: Administratoren sind berechtigt über alle Tools von Advanced Admin zu verfügen. Desweiteren sind sie berechtigt, Manager zu ernennen und User auf Tools freizugeben.      

(d) Manager: Manager sind berechtigt, User die Tools freizugeben, auf die sie selbst durch einen Admin Berechtigung Zugang erhalten haben. 

(e) User: User sind berechtigt, Tools zu nutzen, auf die Sie vorher durch einen Admin oder Manager eine Freigabe erhalten haben..                                                                                                                                                                

(f) Einverständnis des Endnutzers. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Einverständniserklärungen von Endnutzern einzuholen und aufrechtzuerhalten, die ggf. erforderlich sind.

2.4 Nicht autorisierte Verwendung. Der Kunde unternimmt wirtschaftlich angemessene Bemühungen, um jedwede nicht autorisierte Verwendung der Dienste zu verhindern bzw. gegebenenfalls für die Beendigung solcher nicht autorisierter Verwendungen Sorge zu tragen. Der Kunde unterrichtet CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH unverzüglich über eine etwaige nicht autorisierte Verwendung der Dienste bzw. einen nicht autorisierten Zugriff auf die Dienste, von der/dem er Kenntnis erlangt.

2.5 Einschränkungen für die Verwendung. Sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH vorliegt, darf der Kunde keine der folgenden Aktionen durchführen und muss wirtschaftlich angemessene Bemühungen unternehmen, um zu verhindern, dass Dritte eine der folgenden Aktionen durchführen: (a) Verkauf, Weiterverkauf, Vermietung oder eine funktional ähnliche Aktion der Dienste an einen Dritten, sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung autorisiert; (b) Versuch einer Nachkonstruktion der Dienste bzw. einer Komponente der Dienste über Reverse Engineering; (c) Versuch, einen Ersatz oder einen ähnlichen Dienst durch die Verwendung der Dienste oder den Zugriff auf die Dienste zu erstellen; (d) Verwendung der Dienste für Aktivitäten mit hohem Risiko; (e) Verwendung der Dienste zum Speichern von Daten, die laut Exportkontrollgesetzen der Ausfuhrkontrolle unterliegen.

3. Rechnungs- und Zahlungsoptionen.

3.1 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungslegung.

3.2 Steuern. Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich und bezahlt CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH für die Dienste ohne jedwede Steuerabzüge. Falls CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH zum Einzug oder zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist, die dem Kunden auferlegt wurden, werden diese Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH nicht rechtzeitig ein gültiges, von der zuständigen Steuerbehörde autorisiertes Steuerbefreiungszertifikat oder ein anderes, für die Befreiung erforderliches Dokument vorliegt. In einigen Rechtsprechungen wird die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs zusätzlich zum Gesamtpreis fällig und muss zum Zeitpunkt des Kaufs in Rechnung gestellt und eingezogen werden.

4. Technische Supportdienste (TSD). 

Cloudpilots Software  Consulting stellt dem Kunden während der Laufzeit TSD gemäß den Richtlinien für technische Supportdienste (TSD-Richtlinien) bereit, vorbehaltlich der Zahlung der Supportgebühren, sofern zutreffend.

5. Deaktivierung.

5.1 Von Endnutzerkonten durch CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH. Wenn CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH erfährt, dass ein Endnutzer gegen die Vereinbarung verstößt, kann CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH ausdrücklich beantragen, dass der Kunde das entsprechende Endnutzerkonto deaktiviert. Falls der Kunde der Aufforderung von CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH zur Deaktivierung eines Endnutzerkontos nicht nachkommt, kann CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH die Deaktivierung selbst vornehmen. Die Deaktivierung eines Kontos wird solange andauern, bis der Endnutzer die Verletzung behoben hat, die zu der Deaktivierung geführt hat.

5.2 Dringliche Sicherheitsprobleme. Bei einem dringlichen Sicherheitsproblem kann CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH ungeachtet des oben Erwähnten die Problemquelle automatisch deaktivieren. Die Deaktivierung wird auf ein Mindestmaß und auf die Dauer begrenzt sein, die erforderlich ist, um das dringliche Sicherheitsproblem zu verhindern oder zu beheben. Wenn CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH ein Endnutzerkonto aus irgendeinem Grund deaktiviert, ohne den Kunden zuvor davon zu benachrichtigen, gibt Cloudpilots Software & Consulting GmbH dem Kunden auf dessen Aufforderung hin den Grund für die Deaktivierung an, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.

5.3 Deaktivierung aufgrund von Nichtzahlung.

(a) Automatische Deaktivierung. Der Kunde hat 14 Tage Zeit, um Cloudpilots Software & Consulting GmbH ausstehende Gebühren zu bezahlen. Wenn der Kunde Cloudpilots Software & Consulting GmbH die ausstehenden Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, deaktiviert Cloudpilots Software & Consulting GmbH automatisch die Nutzung der Dienste durch den Kunden. Die Deaktivierung bleibt bestehen, bis der Kunde alle ausstehenden Gebühren an Cloudpilots Software & Consulting GmbH bezahlt hat.

(b) Während der Deaktivierung. Wenn die Abrechnung für den Kunden auf Monatsbasis erfolgt und der Kunde wegen Nichtzahlung deaktiviert wird, stellt CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH dem Kunden während der Deaktivierung wegen Nichtzahlung keine Monatsgebühren in Rechnung. Wenn der Kunde eine Jahresverpflichtung zum Bezug der Dienste mit CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH eingegangen ist, stellt Cloudpilots Software & Consulting GmbH dem Kunden während der Deaktivierung wegen Nichtzahlung weiterhin monatliche Gebühren in Rechnung und der Kunde muss sämtliche ausstehenden Gebühren bezahlen, um die Verwendung der Dienste fortsetzen zu können.

(c) Kündigung nach Deaktivierung. Wenn die Dienste aufgrund einer Nichtzahlung länger als 60 Tage für den Kunden deaktiviert sind, kann CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 11 kündigen.

5.4 Deaktivierung zwecks Einhaltung der Gesetze. CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH kann, sofern erforderlich, nach eigenem Ermessen jederzeit die Bereitstellung von Diensten aussetzen, um anwendbares Recht einzuhalten.

6. Vertrauliche Informationen.

6.1 Verpflichtungen. Gemäß Abschnitt 6.2 (Offenlegung vertraulicher Daten) legt der Empfänger die vertraulichen Daten des Datengebers nicht offen. Ausgenommen hiervon ist die Offenlegung für Mitarbeiter, Schwestergesellschaften, Vertreter oder professionelle Berater ("Delegierte"), die davon in Kenntnis gesetzt werden müssen und rechtlich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Empfänger verwendet die vertraulichen Daten mit angemessener Sorgfalt nur zur Ausübung seiner Rechte und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung. Der Empfänger stellt außerdem sicher, dass seine Delegierten derselben Vertraulichkeit und denselben Verpflichtungen für die Nutzung unterliegen.

6.2 Offenlegung vertraulicher Daten.

(a) Allgemeines. Gemäß Abschnitt 6.2(b) darf der Empfänger die vertraulichen Daten des Datengebers offenlegen: (i) im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens oder (ii) nach schriftlicher Einwilligung des Datengebers.

(b) Benachrichtigung. Bevor der Empfänger die vertraulichen Daten des Datengebers im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens offenlegt, unternimmt der Empfänger wirtschaftlich angemessene Bemühungen, um den Datengeber unverzüglich zu benachrichtigen. CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH sendet diese Benachrichtigung an die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse. Der Empfänger muss diese Benachrichtigung vor der Offenlegung nicht senden, wenn er darüber informiert wird, dass (i) eine solche Benachrichtigung gesetzlich verboten ist oder dass (ii) sich das gerichtliche Verfahren auf außergewöhnliche Gründe bezieht und Todesgefahr oder die Gefahr schwerer Verletzungen für Personen besteht.

(c) Widerspruch. Der Empfänger leistet vertretbaren Anfragen der anderen Partei bezüglich eines Widerspruchs gegen die Offenlegung ihrer vertraulichen Daten Folge.

7. Gewerbliche Schutzrechte; Markenkennzeichen.

7.1 Gewerbliche Schutzrechte. Sofern in der vorliegenden Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, gewährt diese Vereinbarung keiner der Parteien jedwede impliziten oder anderweitigen Rechte an den Inhalten oder dem geistigen Eigentum der jeweils anderen Partei. Wie zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde Eigentümer aller gewerblichen Schutzrechte an den Kundendaten und CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH ist Eigentümer aller gewerblichen Schutzrechte an den Diensten und der Software.

7.2 Beschränkung für Markenkennzeichen. Jegliche Verwendung der Markenkennzeichen einer Partei dient dem Vorteil der Partei, die die gewerblichen Schutzrechte besitzt. Eine Partei kann das Recht der anderen Partei zur Verwendung ihrer Markenkennzeichen laut dieser Vereinbarung durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei mit einem angemessenen Zeitraum für die Einstellung der Verwendung widerrufen.

8. Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse.

8.1 Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu, dass sie (a) uneingeschränkt bevollmächtigt und befugt ist, die vorliegende Vereinbarung abzuschließen und (b) sämtliche, in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung der Dienste anwendbaren Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. 

8.2 Haftungsausschlüsse. Soweit gesetzlich zulässig und sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, (a) übernimmt weder eine Partei noch ihre Lieferanten irgendeine sonstige Gewährleistung, weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich noch anderweitig, insbesondere Gewährleistungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter; und (b) CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH garantiert nicht den fehler- oder unterbrechungsfreien Betrieb der Software oder der Dienste. Weder die Software noch die Dienste sind für aktivitäten mit hohem Risiko konzipiert, hergestellt oder gedacht. Soweit gesetzlich zulässig und sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, macht CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH keinerlei Zusicherungen hinsichtlich der über die Dienste zur Verfügung gestellten Inhalte oder Informationen.

9. Laufzeit

9.1 Laufzeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Laufzeit.

9.2 Laufzeit und Käufe während der Laufzeit. CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH stellt dem Kunden die Dienste während der Laufzeit zur Verfügung. Sofern die Parteien nicht schriftlich anderslautende Vereinbarungen treffen, gilt für Endnutzerkonten, die während einer Laufzeit erworben wurden, eine anteilige Laufzeit, die mit dem letzten Tag der betreffenden Laufzeit endet.

9.3 Anfordern von Endnutzerkonten. Der Kunde kann während der Laufzeit weitere Endnutzerkonten anfordern, indem er CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH benachrichtigt.

9.4 Änderung der Gebühren. CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH kann die Gebühren für die nachfolgende Laufzeit ändern, wenn CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH dies dem Kunden schriftlich (auch per E-Mail) mindestens 30 Tage vor dem Beginn der nachfolgenden Laufzeit mitteilt.

10. Beendigung.

10.1 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann die Leistungen einstellen oder diese Vereinbarung kündigen, wenn (i) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung ausräumt, (ii) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeiten einstellt oder ein Insolvenzverfahren gegen diese Partei eingeleitet und nicht innerhalb von 90 Tagen aufgehoben wird oder (iii) die andere Partei mehr als zweimal einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht, ungeachtet des etwaigen Ausräumens solcher Verstöße.

10.2 Auswirkungen der Kündigung. Wenn diese Vereinbarung gekündigt wird oder ausläuft, gilt Folgendes: (i) die von den Parteien wechselseitig gewährten Rechte enden unverzüglich, soweit in Abschnitt 10.2 und 13.11 (Fortbestand) nicht anders festgelegt; (ii) der Kunde hat ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder nach dem Auslaufen der Vereinbarung keinen Zugriff auf die Kundendaten und kann diese auch nicht exportieren; (iii) alle Gebühren, die der Kunde CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH schuldet, werden sofort fällig; (iv) der Kunde hat ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder nach dem Auslaufen der Vereinbarung keinen Zugriff auf die Kundendaten und kann diese auch nicht exportieren und er ist dafür verantwortlich zu bestimmen, ob (und in welchem Umfang) er die Funktionalität der Dienste nutzen kann, um Kundendaten vor diesem Datum zu löschen; (v) CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH löscht die Kundendaten gemäß den Bedingungen der Vereinbarung; und (vi) jede Partei unternimmt auf Anfrage unmittelbar angemessene Bemühungen, alle verbleibenden vertraulichen Daten der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Wenn ein Kunde mit Jahrestarif die Vereinbarung vor Ablauf der Laufzeit für den Jahrestarif kündigt, stellt CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH dem Kunden den ausstehenden unbezahlten Betrag der Jahresverpflichtung des Kunden in Rechnung und der Kunde ist verpflichtet, CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH diesen Betrag zu bezahlen.

11. Haftungsfreistellung.

11.1 Verpflichtung von CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH zur Haftungsfreistellung. Gemäß Abschnitt 11.4 (Bedingungen) stellt CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH den Kunden und dessen an dieser Vereinbarung beteiligten Schwestergesellschaften ("Von Haftung freigestellte Parteien des Kunden") frei und hält sie schadlos gegen Haftungsfreistellungen im Rahmen von Gerichtsverfahren von Dritten, soweit sich diese aus dem Vorwurf ergeben, dass die Nutzung der von CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH für die Bereitstellung der Dienste verwendeten Technologie oder der Markenkennzeichen von CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter verstößt. Open-Source-Software ist hiervon ausgenommen.

11.2 Verpflichtung des Kunden zur Haftungsfreistellung. Gemäß Abschnitt 11.4 (Bedingungen) stellt der Kunde CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH frei und hält sie schadlos gegen Haftungsfreistellungen im Rahmen von Gerichtsverfahren von Dritten, soweit sich diese aus Folgendem ergeben: (a) aus Sachverhalten im Hinblick auf Kundendaten und Markenkennzeichen des Kunden; (b) aufgrund der Verwendung der Dienste durch den Kunden oder einen Endnutzer, aus der eine Verletzung der Richtlinien für die faire Nutzung resultiert.

11.3 Ausschlüsse. Dieser Abschnitt 11 findet keine Anwendung, sofern sich der zugrunde liegende Vorwurf aus Folgendem ergibt: Änderungen an der Technologie oder den Markenkennzeichen der freistellenden Partei durch andere als durch die freistellende Partei selbst oder eine Kombination der Technologie oder Markenkennzeichen der freistellenden Partei mit Materialien, die nicht von der freistellenden Partei bereitgestellt wurden.

11.4 Bedingungen. Die Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 11.1 und 11.2 unterliegen folgenden Bedingungen:

(a) Die freigestellte Partei hat im Falle etwaiger Vorwürfe, die im Vorfeld von Gerichtsverfahren von Dritten vorgebracht wurden, die freistellende Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und mit dieser zusammenzuarbeiten, um die Vorwürfe auszuräumen und das Gerichtsverfahren von Dritten beizulegen. Falls eine Verletzung dieses Abschnitts 11.4(a) die Freistellung im Gerichtsverfahren von Dritten beeinträchtigt, werden die Verpflichtungen der freistellenden Partei gemäß Abschnitt 11.1 oder 11.2 (je nach zutreffendem Fall) proportional zum Schaden reduziert.

(b) Die freigestellte Partei bietet die alleinige Kontrolle über den freigestellten Teil des Gerichtsverfahrens von Dritten an, vorbehaltlich des Folgenden: (i) Die freigestellte Partei darf auf eigene Kosten einen nicht beherrschenden Rechtsbeistand ernennen; und (ii) für jeden Vergleich, bei dem die freigestellte Partei verpflichtet ist, die Haftung einzugestehen, Geld zu bezahlen oder Maßnahmen zu ergreifen bzw. darauf zu verzichten, ist die vorherige schriftliche Einwilligung der freigestellten Partei erforderlich, wobei eine solche Einwilligung nicht in unangemessener Weise zurückgehalten, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf.

11.5 Rechtsbehelfe.

(a) Wenn CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste die gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen, kann CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) sich das Recht für den Kunden verschaffen, dass dieser die Dienste weiterhin nutzen darf; (ii) die Dienste ohne materiellen Funktionsverlust so verändern, dass dadurch keine gewerblichen Schutzrechte mehr verletzt werden; oder (iii) einen funktional gleichwertigen Ersatz für die Dienste bereitstellen, der keine Rechte Dritter verletzt.

(b) Sollte CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH der Auffassung sein, dass die Rechtsbehelfe in Abschnitt 11.5(a) nicht wirtschaftlich angemessen sind, kann CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH die Nutzung der betroffenen Dienste für den Kunden sperren oder kündigen.

11.6 Alleinige Rechte und Verpflichtungen. Ohne Auswirkungen auf die Kündigungsrechte der Parteien werden in diesem Abschnitt 11 die alleinigen Rechte und Verpflichtungen der Parteien gemäß dieser Vereinbarung im Hinblick auf Vorwürfe bei Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter und im Hinblick auf Gerichtsverfahren von Dritten beschrieben.

12. Haftungsbeschränkung.

12.1 Beschränkungen.Soweit durch das anwendbare Recht gestattet und vorbehaltlich Abschnitt 12.2 (ausnahmen zu den beschränkungen),

(a) ist keine Partei aus dieser oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung haftbar für (i) entgangene Erträge der anderen Partei; (ii) indirekte Schäden, spezielle Schäden, Nebenschäden oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese zum Datum des inkrafttretens vorhersehbar waren oder von den Parteien erwägt wurden; oder (iii) exemplarische Schäden oder Schadenersatzansprüche und

(b) ist die Haftungshöchstsumme jeder Partei für direkte Schäden in Verbindung mit dieser Vereinbarung auf die Summe beschränkt, die der Kunde während der zwölf Monate vor dem Ereignis gezahlt hat, das zur Haftung führte.

12.2 Ausnahmen zu den Beschränkungen. Durch keine Bestimmung dieser Vereinbarung wird die Haftung der beiden Parteien für folgendes ausgeschlossen oder beschränkt: (a) Tod oder Personenschaden infolge der Fahrlässigkeit einer der Parteien oder ihrer Mitarbeiter oder Vertreter; (b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; (c) Verpflichtungen gemäss Abschnitt 11 (haftungsfreistellung); (d) Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte der anderen Partei; (e) Zahlungsverpflichtungen; oder (f) Angelegenheiten, für die die Haftung gemäss anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

13. Sonstiges.

13.1 Mitteilungen. CLOUDPILOTS Software & Consulting GmbH kann dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung auf folgenden Wegen Mitteilungen senden: (a) per E-Mail an die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse oder (b) per Mitteilung auf Advanced Admin. Mitteilungen werden als empfangen angesehen, wenn (x) die E-Mail gesendet wurde, unabhängig davon, ob die andere Partei die E-Mail erhalten hat, oder (y) die Mitteilung in der Admin-Konsole gepostet wurde.

13.2 Übertragung. Keine Partei darf irgendeinen Teil dieser Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, außer an Partner, jedoch nur, wenn (a) die juristische Person, an die die Übertragung erfolgt, schriftlich erklärt, dass sie an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden ist, und (b) die Partei, die die Übertragung vornimmt, weiterhin für die vor der Übertragung eingegangenen Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar bleibt. Jeglicher andere Versuch, diesen Vertrag zu übertragen, ist rechtsunwirksam.

13.3 Kontrollwechsel. Im Falle eines Kontrollwechsels (beispielsweise durch den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien, eine Fusion oder sonstige Unternehmenstransaktionen): (a) macht die von dem Kontrollwechsel betroffene Partei der anderen Partei innerhalb von 30 Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich davon Mitteilung und (b) die andere Partei ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Kontrollwechsel und 30 Tagen nach Erhalt der in Teilabschnitt (a) vorgesehenen schriftlichen Mitteilung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

13.4 Höhere Gewalt. Keine Partei ist haftbar für unzureichende Vertragserfüllung, soweit diese durch einen Umstand verursacht wurde, der außerhalb der zumutbaren Einflussmöglichkeiten der Partei lag (beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg oder terroristische Handlungen, Unruhen, Arbeitsbedingungen, staatliche Maßnahmen und Internetstörungen).

13.5 Kein Verzicht. Die Unterlassung der Durchsetzung einer Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar.

13.6 Salvatorische Klausel. Falls eine der Bedingungen in dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, bleibt die übrige Vereinbarung unbeschadet dessen nach wie vor wirksam.

13.7 Keine Geschäftsbesorgung. Die Vertragsparteien sind unabhängige Vertragspartner und diese Vereinbarung begründet keine Geschäftsbesorgung, keine Partnerschaft und kein Joint Venture.

13.8 Keine begünstigten Dritte. Diese Vereinbarung hat keine begünstigten Dritten.

13.9 Billigkeitsantrag. Nichts in dieser Vereinbarung hindert die Parteien daran, einen Billigkeitsantrag zu stellen.

13.10 Ergänzungen. Alle Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und ausdrücklich angeben, dass sie eine Ergänzung zur vorliegenden Vereinbarung darstellen.

13.11 Fortbestand. Die folgenden Abschnitte behalten über den Ablauf oder die Kündigung der Vereinbarung hinaus ihre Gültigkeit: Abschnitt 3, 6, 7.1, 10.2, 11, 12, 13 und 14.

13.12 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und alle Dokumente, auf die darin verwiesen wird, stellen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und heben alle vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand auf. Die Bestimmungen, die sich unter einer URL befinden und auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, werden hiermit durch diesen Verweis in die Vereinbarung aufgenommen.

13.13 Auslegung entgegenstehender Bedingungen. Falls ein Konflikt zwischen den Dokumenten auftritt, aus denen sich die vorliegende Vereinbarung zusammensetzt, gelten in Bezug auf die Dokumente folgende Prioritäten: erst das Bestellformular, dann die Vereinbarung und anschließend die Bedingungen, die unter einer beliebigen URL festgehalten sind.

13.14 Duplikate. Die Parteien können diese Vereinbarung eingehen, indem sie das zutreffende Bestellformular ausfertigen, das in Form von Kopien einschließlich Faxdokumenten, PDFs oder anderen elektronischen Kopien vorliegen kann, welche zusammengenommen ein Dokument begründen.